Schülerticket Hessen für Schülerinnen, Schüler und Azubis
In Hessen wird ein Schülerticket angeboten. Dieses kostet 1,- € pro Tag, also 365,- € für ein Jahr und ermöglicht die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs in ganz Hessen. Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende können dieses Ticket nutzen. Weitere Informationen zum Ticket findet man hier:
www.schuelerticket.hessen.de
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Schülerinnen und Schüler dieses Ticket kostenfrei:
Übernahme der Beförderungskosten bis Klasse 10 / Schülerticket Hessen
Anspruch auf die Ausstellung eines "Schülertickets Hessen" haben Schülerinnen und Schüler folgender Vollzeitschulformen:
- Berufsgrundbildungsjahr (kooperativ)
- Berufsfachschule BÜA (nur in Stufe 1 / Klasse 10)
Die Anträge auf Ausstellung einer Schülerticket werden in der Regel mit den Aufnahmebescheiden versandt, können aber auch im Schulsekretariat abgeholt werden oder hier ausgedruckt werden.
Antrag auf Ausstellung eines „Schülerticket Hessen“
Details der EWF zur Kostenübernahme bei der Schülerbeförderung
Die EWF GmbH erstattet nach § 161 des Hessischen Schulgesetzes im Auftrag des Schulträgers die notwendigen Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf Kostenerstattung haben.
Für die Kostenerstattung gelten folgende Grundsätze:
Anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler der Grund- und Mittelstufen (Sekundarstufe I). Für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II besteht kein Anspruch.
Es gelten folgende Mindestentfernungen zwischen Wohnung und Schule, von denen an die Beförderungs- und Erstattungspflicht besteht:
- 2 km in der Grundstufe
- 3 km in der Mittelstufe
Es können die Kosten zur nächstgelegenen, aufnahmefähigen Schule erstattet werden, die den gewünschten Abschluss am Ende der Mittelstufe bietet. Bei dem Besuch der nächstgelegenen Schule erhalten anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler in der Regel zu Beginn des Schuljahres von der Schule ein Schülerticket Hessen.
Übernahme der Beförderungskosten für Auszubildende
Schülerinnen und Schüler der Berufsschule haben nach § 161 des Hessischen Schulgesetzes im 1. Ausbildungsjahr Anspruch auf Kostenerstattung für Fahrten zum Besuch der Berufsschule. In den folgenden Ausbildungsjahren müssen die Fahrtkosten selbst getragen werden.
Vorrangig sind öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Die Erstattung dieser Kosten ist nur dann möglich, wenn die entstandenen notwendigen Fahrtkosten durch Vorlage der Originalbelege (z.B. Schülerwochenkarten bei Blockunterricht oder 5er-Tickets bei einzelnen Berufsschultagen) nachgewiesen werden. Hier wird kein "Schülerticket Hessen" erstattet! Eine Erstattung für die Nutzung privater Kraftfahrzeuge kommt nur dann in Betracht, wenn die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Der Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten wird in der Regel von den Klassenlehrern zu Schuljahresbeginn an die Schülerinnen und Schüler verteilt. Die Anträge können aber auch im Schulsekretariat abgeholt werden oder hier ausgedruckt werden.
Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten
Der Antrag kann jeweils zum Ende eines Schulhalbjahres gestellt werden. Dieser muss zusammen mit den Belegen über das Schulsekretariat eingereicht werden und bis spätestens 31.12. des Jahres vorliegen, in dem das Schuljahr endet.
Wer erhält keine Fahrtkostenerstattung?
Allen anderen Vollzeitschulformen (außer die oben genannten) sowie Auszubildende ab dem 2. Ausbildungsjahr müssen die Kosten für die Beförderung zur Schule selbst tragen. Bei der Nutzung von KFZ empfehlen wir Fahrgemeinschaften zu bilden, da an unseren Schulstandorten nur eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung stehen.
Verkehrsverbund
Der Nordhessische Verkehrsverbund (NVV) ist zuständig für die Abwicklung des ÖPNV in unserer Region. In den Kundenzentren des NVV erhält man z.B. das erwähnte Schülerticket, aber auch 5er-Tickets, Wochen- und Monatskarten.
Nordhessischer Verkehrsverbund
Kontaktinformationen
NVV-Servicetelefon: 0800 - 939 - 0800 (gebührenfrei). Die Servicenummer ist täglich von 5:00 - 22:00 Uhr, freitags und samstags bis 24:00 Uhr erreichbar.
Fax: 0561-3089516, E-Mail: NVVAbo(at)kvg.de, Anschrift: NVV-Abovertrieb, Postfach 10 20 47, 34020 Kassel