Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit für die Klassen der BSK

Frau Hecker-Robinson
Raum: Raum 331 (im Hauptgebäude, am Standort Korbach, Kasseler Str. 17)

Sprechzeiten nach Vereinbarung
Montags bis Freitags von 09:30 Uhr bis 13:30 Uhr
oder über Ihre Klassenlehrerin / Ihren Klassenlehrer oder eine Lehrkraft Ihres Vertrauens, per Email (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) einen Kontakt herstellen bzw. einen Termin vereinbaren.

Aktuelles

Hast Du manchmal das Gefühl, dass Dir alles zu viel wird? Vielleicht wegen Stress zu Hause oder bevorstehenden Prüfungen in der Schule? Wenn Du vor etwas Angst hast oder Dich etwas bedrückt und Du nicht weißt, wo Du Unterstützung finden kannst, dann haben wir etwas für Dich!

Schulpsychologische Videosprechstunde Schuljahr 2023-2024

Schulsozialarbeit für die Schulform BÜA

Zur Zeit nicht besetzt.

Sprechzeiten nach Vereinbarung
Raum: Raum 331 (im Hauptgebäude, am Standort Korbach, Kasseler Str. 17)

Was ist Schulsozialarbeit

Grundlage der Schulsozialarbeit an den Beruflichen Schulen Korbach und Bad Arolsen ist die „Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Schulsozialarbeit“, die zwischen dem Landkreis Waldeck-Frankenberg (Schulträger), dem Land Hessen (Staatliches Schulamt) und der Beruflichen Schule Korbach und Bad Arolsen geschlossen wurde. Daraus zitieren wir den §1, Abs. 1-4:

$1 Arbeitsschwerpunkte Aufgaben der Schulsozialarbeit

  1. Es lassen sich drei Arbeitsschwerpunkte von Sozialarbeit mit jeweils spezifischen Aufgaben unterscheiden, die systemisch bedingt eine große Schnittmenge aufweisen:
    1. unterrichtlicher Teil von Schulsozialarbeit (thematische Gruppenarbeit zu Lernkontexten oder Problematiken in der Schülerschaft)
    2. außerunterrichtlicher Teil von Schulsozialarbeit (Einzelfallhilfe, Elternarbeit, Mitarbeit bei der Förderplanung)
    3. außerschulischer Teil von Schulsozialarbeit (sozialräumliche Orientierung, Netzwerkarbeit in Schule und Umfeld)
  2. Der unterrichtliche Teil von Schulsozialarbeit lässt sich wie folgt beschreiben:  In Erweiterung der Definition von Schulsozialarbeit haben sich in der konkreten Arbeit in den Schulen Arbeitsfelder herausgebildet, die nicht erst bei  identifizierten ,, Konflikten und Diskrepanzen‘‘  von an Schulen Beteiligten ansetzen, sondern darüber hinaus bereits im Vorfeld Strukturen etablieren, die sowohl hinsichtlich der Prävention individueller Konfliktlagen als auch systemisch im Bedingungsfeld von Unterricht wirksam werden. Insofern finden sich unter den im Folgenden aufgeführten Tätigkeitsbeispielen auch solche, die zwar nicht immer im konkreten Unterrichtsgeschehen verortet sind, auf dieses jedoch mittel- oder unmittelbar zu rückwirken. Durch die erzielte Professionalisierung sozialpädagogischen Handelns in Schule erfolgt nicht nur eine Qualitätssteigerung in diesem Bereich, sondern auch eine Entlastung der Lehrkräfte hinsichtlich einer stärkeren Konzentration auf die Kernaufgabe des Unterrichtens und des gemeinsamen Erreichens von Qualitätsvorgaben (z.B. Strategische Ziele). Unter der Überschrift ,,Soziale Gruppenarbeit, Thematische Gruppenarbeit, Integrationshilfen‘‘ haben sich insbesondere folgende Tätigkeiten seit Projektstart hinsichtlich des unterrichtlichen Teils von Schulsozialarbeit nachweisbar herauskristallisiert:
  3. Kontinuierliche Gruppenarbeit (in Kleingruppen und mit Klassen).
  4. Präventive Angebote, z.B. zu den Themen Suchtprävention und -intervention,Gewaltprävention, Sexualpädagogik, Kommunikationstraining, Berufsorientierung, Schulsanitätsdienst und Mediation.
  5. Selbstbehauptungs-, Selbstverteidigungs- und Antiaggressionstraining.
  6. Kommunikationstraining und Förderung der Teamfähigkeit.
  7. Erlebnispädagogische Angebote mit unterschiedlichen Zielrichtungen (z.B. Theaterprojekte, Arbeitsgemeinschaften, Schülerclub etc.).
  8. Beteiligung an innovativen Projekten, die das „Wir-Gefühl“ fördern.
  9. Kleingruppenarbeit zur Stärkung der Persönlichkeit und zum Erlernen sozialer Kompetenz.
  10. Angebote für ganze Schulklassen, z.B. für Klassen in Übergangsphasen oder mit schwieriger Zusammensetzung, z.B. als soziales Kompetenztraining oder Projektarbeit.

(3) Im außerunterrichtlichen Teil von Schulsozialarbeit sind unter der Überschrift „Einzelfallhilfen, sozialpädagogische Intensivbegleitung“ folgende Tätigkeiten angesiedelt:

  1. Krisenintervention (z.B. bei Schulmüdigkeit oder kritischen Lebenssituationen).
  2. Einzelgespräche zur Unterstützung bei Alltagsfragen.
  3. Kooperation mit dem schulpsychologischen Dienst, der Jugendhilfe, den Beratungs- und Förderzentren der Förderschulen sowie sonstigen Institutionen zur Entwicklung der erforderlichen Hilfen.
  4. Hilfestellung zum Übergang in die Berufsausbildung.
  5. Beratung und Förderung bei Lernhemmnissen.
  6. Beteiligung bei der Erstellung von Förderplänen.

(4) Im außerschulischen Bereich von Schulsozialarbeit sind insbesondere folgende Tätigkeiten zu finden:

  1. Tragfähige Kooperationsstrukturen mit anderen relevanten Institutionen (z.B. Polizei, Verkehrsbetriebe, Personen im Schulumfeld etc.) herstellen.
  2. Mitwirkung bei der Erstellung/Weiterentwicklung des Konzepts zur Schulsozialarbeit.
  3. Förderung der Öffnung der Schule durch Zusammenarbeit mit Kommunen und Repräsentanten der jeweiligen Gemeinden.

mehr unter www.schulsozialarbeit.net

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