Willkommen bei den Beruflichen Schulen Korbach und Bad Arolsen

    Bildung · Studium · Karriere

    Hier finden Sie eine Übersicht über kurze Internetadressen zu Unterseiten unserer Website-Inhalte:

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    Schulportal mit Moodle, Mahara uvm.

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    URL zum Schulportal: https://schulportal.bs-korbach.de  oder https://login.schulportal.hessen.de/?i=9719
    URL zu Moodle über das Schulportal: https://moodle.bs-korbach.de

    FAQ zum Schulportal

    Zugangsdaten zum Schulportal mit Moodle und Mahara erhalten Sie über Ihren Kursleiter bzw. Klassenlehrer.

    Bitte beim ersten Login deine eigene Email-Adresse im Profil ergänzen (bitte Email zuvor prüfen). Danach erst die Passwortänderung vornehmen.
    Erklärungsvideo Schulportal - erstes Login

    Wenn Sie sich nicht (mehr) im Schulportal einloggen bzw. anmelden können, kann das verschiedene Gründe haben.
    Bitte prüfen Sie diese möglichen Ursachen:

    • Ist die Internetverbindung gut genug?
    • Haben Sie den richtigen Login-Link verwendet? (am besten über die BSK-Homepage > Kachel "Schulportal - Online-Lernen")
    • Haben Sie den Login-Namen tatsächlich richtig eingegeben (i.d.R. Vorname.Nachname)? Den Punkt nicht vergessen!
    • Haben Sie das Passwort tatsächlich richtig eingegeben (ggf. irgendwo eingeben, wo man sehen kann, was eingetippt wurde - dann kopieren + einfügen)?
    • Haben Sie bei der Eingabe von Login-Name oder Passwort versehentlich (oder aus Gewohnheit) ein Leerzeichen (am Ende) eingegeben? Das sollte nicht sein.
    • Haben Sie mal einen anderen Browser ausprobiert? Das hilft manchmal.
    • Löschen Sie in Ihrem Browser die Cookies und leeren Sie den Cache-Speicher, häufig liegt hier die Ursche für Login-Fehler (Hilfe zum Cookies löschen)
    • Hatten Sie Ihr Erstpasswort geändert? Die Gültigkeit des Erstpassworts ist begrenzt.
    • Hat ihr Browser evtl. noch ein altes Passwort gespeichert? Löschen Sie gegebenenfalls das gespeicherte Passwort in den Einstellungen Ihres Browsers.
    • Wurde ihr Passwort zurückgesetzt? Es dauert manchmal ein paar Minuten bis die Änderung gültig wird.
    • Ist die Login-Seite des Schulportals gerade nicht verfügbar? (Können sich andere Personen anmelden?)
      Status des Schulportals prüfen / Störungsmeldungen ansehen

    Für alle wichtigen Funktionen im Schulportal muss man nochmal zusätzlich das Passwort eingeben, damit man nur selbst die Änderungen der E-Mail Adresse etc. vornehmen kann und nicht jeder andere auch. Das dient eigentlich dem Schutz der eigenen Daten.
    Es handelt sich hier um das Schulportal-Passwort. Natürlich wird nicht das Passwort Ihres Mail-Kontos abgefragt.

    Siehe Kurztutorial zur Erst-Einrichtung der App mit QR-Code (für Android Smartphones):
    Falls man den QR-Code nicht verwenden möchte, gibt man in der App folgende URL ein: https://mo9719.schule.hessen.de
    https://youtu.be/8irRfewMckc 

    Aktueller Status des Schulportals / der Anwendungen: https://info.schulportal.hessen.de/status-des-schulportal-hessen
    Aktuelle Meldungen zu anstehenden Updates und/oder Supportarbeiten: https://info.schulportal.hessen.de
    Kontakt mit dem Support ausfnehmen: https://info.schulportal.hessen.de/faq-und-support

    Video-Tutorial: Schulportal Hessen für Lernende

    - Erste Schritte
    - Wie logge ich mich ein?
    - Wie kann ich mit Lehrenden und Lernenden kommunizieren?
    - Mein Unterricht - Wo finde ich meine Aufgaben?
    - Mein Unterricht - Wo finde ich meine Fehlzeiten und Noten?
    - Wo finde ich Termine?
    - Wie kann ich Termine auf dem Smartphone abonnieren?

     

    WLAN-Zugang

    Die Zugangsdaten für das WLAN finden Sie jeweils an den Aushängen bei den Vertretungenplänen. Ihre Lehrer und Kursleiter können auf dieser Seite die Daten und QR-Codes anzeigen lassen.

     

    Schul-ID - Login für Lehrkräfte

     

    Thema: Onlinezugang

    Ich komme nicht (mehr) ins Schulportal. Woran kann das liegen?

    Antwort:
    Wenn Sie sich nicht (mehr) im Schulportal einloggen bzw. anmelden können, kann das verschiedene Gründe haben.

    Bitte prüfen Sie diese möglichen Ursachen:

    • Ist die Internetverbindung gut genug?
    • Haben Sie den richtigen Login-Link verwendet? (am besten über die BSK-Homepage > Kachel "Schulportal - Online-Lernen")
    • Haben Sie den Login-Namen tatsächlich richtig eingegeben (i.d.R. Vorname.Nachname)? Den Punkt nicht vergessen!
    • Haben Sie das Passwort tatsächlich richtig eingegeben (ggf. irgendwo eingeben, wo man sehen kann, was eingetippt wurde - dann kopieren + einfügen)?
    • Haben Sie bei der Eingabe von Login-Name oder Passwort versehentlich (oder aus Gewohnheit) ein Leerzeichen (am Ende) eingegeben? Das sollte nicht sein.
    • Haben Sie mal einen anderen Browser ausprobiert? Das hilft manchmal.
    • Hatten Sie Ihr Erstpasswort geändert? Die Gültigkeit des Erstpassworts ist begrenzt.
    • Hat ihr Browser evtl. noch ein altes Passwort gespeichert? Löschen Sie gegebenenfalls das gespeicherte Passwort in den Einstellungen Ihres Browsers.
    • Wurde ihr Passwort zurückgesetzt? Es dauert manchmal ein paar Minuten bis die Änderung gültig wird.
    • Ist die Login-Seite des Schulportals gerade nicht verfügbar? (Können sich andere Personen anmelden?)
    • Falls Sie diese Möglichkeiten geprüft haben und sich trotzdem nicht anmelden können, kontaktieren Sie bitte Hr. Wachenfeld.

    Thema: Fachhochschulreife

    Wie kann ich die Fachhochschulreife erlangen, wenn ich das BG abgebrochen habe? (zuletzt aktualisiert: 23.09.2013)

    Wenn das 12BG erfolgreich abgeschlossen wurde und eine berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr nachgewiesen wird.
    (HSchG, 2011, §32: "Nach erfolgreicher Teilnahme an den Kursen des ersten Jahres der Qualifikationsphase und einer mindestens einjährigen beruflichen Tätigkeit können die Schülerinnen und Schüler die Fachhochschulreife erwerben.")

    Was gilt als "erfolgreich" abgeschlossen? (zuletzt aktualisiert: 23.09.2013)

    In zwei Halbjahren der Qualifikationsphase müssen erreicht werden:
    "1. in  11  Grundkursen  insgesamt  mindestens  55  Punkte  der  einfachen  Wertung  [...],  wobei mindestens sieben Kurse mit jeweils mindestens fünf Punkten in einfacher Wertung bewertet sind und
    2. in beiden Leistungsfächern mit jeweils zwei Kursen mindestens 40 Punkte der zweifachen Wertung [...],  wobei  mindestens  zwei  Kurse  mit  jeweils  mindestens  fünf  Punkten  in  einfacher Wertung bewertet sind.
    Unter den einzubringenden Kursen müssen sich je zwei Halbjahreskurse in Deutsch, einer Fremdsprache nach § 14, Politik und Wirtschaft oder Geschichte oder Historisch-politischer Bildung, Mathematik und einer  Naturwissenschaft  befinden.  Aus  anderen  Fächern  können  höchstens  je  zwei  Kurse  eingebracht werden." (OAVO, 2013, §48)

    Was gilt als "mindestens einjährige berufliche Tätigkeit"? (zuletzt aktualisiert: 23.09.2013)

    OAVO, 2013, §48:

    "Der Nachweis einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit kann erbracht werden durch:
    1. die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder
    2. den Abschluss einer schulischen Berufsausbildung durch eine staatliche Prüfung oder
    3. eine Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst oder
    4. ein  mindestens  einjähriges  gelenktes  Praktikum,  wobei  einem  Praktikum  die  mindestens  einjährige kontinuierliche  Teilnahme  an  einer  Ausbildung  in  einem  anerkannten  Ausbildungsberuf  gleichgestellt  ist, oder ein freiwillig abgeleistetes soziales oder ökologisches Jahr. Das Praktikum kann sowohl in Industrie-, Handwerks-  oder  Dienstleistungsbetrieben  als  auch  in  öffentlichen  Verwaltungen,  Behörden  oder Institutionen sowie in sozialen oder gemeinnützigen Einrichtungen durchgeführt werden. Es soll Einblicke in unterschiedliche  Arbeitsbereiche  und  -abläufe  bieten  und  das  Kennenlernen  und  Erproben  vielfältiger Arbeitsmethoden  ermöglichen.  Die  wöchentliche  Arbeitszeit  der  Praktikantinnen  und  Praktikanten  richtet sich nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen."

    Welche Schule stellt die Fachhochschulreife aus, nachdem ich die berufliche Tätigkeit absolviert habe? (zuletzt aktualisiert: 23.09.2013)

    die Schule, an der der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben wurde (OAVO, 2013, §48)

     

     

    Thema: Fachoberschule

    Wie früh kann man sich für die FOS anmelden? (zuletzt aktualisiert: 23.09.2013)

    Erst wenn das Halbjahreszeugnis vorliegt.
    Wenn Sie sich rechtzeitig anmelden und die
    Zugangsvoraussetzungen erfüllen, können Sie aber davon ausgehen, dass Sie auch einen Platz bei uns bekommen werden.

    Wo kann ich mir das Gesundheitszeugnis für die Fachoberschule, Fachrichtung Sozialwesen, ausstellen lassen? (zuletzt aktualisiert: 23.09.2013)

    Bei Ihrem Hausarzt

     

    Thema: Berufliches Gymnasium

    Welchen Vorteil habe ich beim Besuch des beruflichen Gymnasiums, wenn ich in der Realschule bereits vier Jahre Französisch-Unterricht als zweite Fremdsprache belegt habe? (zuletzt aktualisiert: 23.09.2013)

    Wenn Sie die vier Jahre nachweisen können, brauchen Sie im BG keine zweite Fremdsprache mehr zu belegen.
    Der Nachweis darüber kann unterschiedlich erfolgen. Häufig ist es auf dem Abschlusszeugnis der abgebenden Schule vermerkt. Falls das nicht der Fall ist, können Sie sich von der abgebenden Schule eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen. Sollte das auch nicht möglich sein, können Sie die vier Jahre auch durch Vorlage der Halbjahreszeugnisse nachweisen.

    Wie kann ich die Zugangsvoraussetzung "mittlerer Abschluss in Form des qualifizierenden Realschulabschlusses" zum beruflichen Gymnasium erfüllen? (zuletzt aktualisiert: 14.12.2015)

    "Der mittlere Abschluss (Realschulabschluss) in Form des qualifizierenden Realschulabschlusses wird zuerkannt, wenn die aus den Endnoten berechnete Durchschnittsnote in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache sowie in den übrigen Fächern jeweils besser als befriedigend (< 3,0) ist und die Lernentwicklung, der Leistungsstand und die Arbeitshaltung der Schülerin oder des Schülers eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in der gymnasialen Oberstufe oder dem beruflichen Gymnasium erwarten lassen." (Amtsblatt 11/2015, S. 598)

     

    Thema: WLAN Zugang

    Wie bekomme ich Internet-Zugang?

    Es gibt unterschiedliche WLAN Zugänge für das Gebäude "Zentrale" und das Nebengebäude. Die Zugänge befinden sich i.d.R. jeweils am Schwarzen Brett. Die Lehrkräfte können aber auch die Angaben über diese Seite "WLAN-Zugang" aufrufen und zur Einrichtung am Whiteboard anzeigen.

     


    Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD) 

    LUSD-Datenschutzhinweise

    Im Zusammenhang mit der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule werden personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten, Ausbildungs- und Praktikumsbetrieben, Bediensteten der Schule sowie von Sonstigen (freiwillige Angabe von weiteren Kontaktpersonen)  in der hessischen Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD) verarbeitet. Zur Erfüllung der datenschutzrechtlichen Informationspflichten nach Art. 13 und 14 der DS-GVO sind die vorgenannten Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Schule zu informieren.

     

    Dazu wurden entsprechende Datenschutzhinweise erstellt, die gemäß Erlass des Hessischen Kultusministeriums als "digitale Fundstelle" zur Verfügung gestellt werden:

    LUSD-Datenschutzhinweise

     

    Die Datenschutzhinweise werden in regelmäßigen Abständen überprüft und im Bedarfsfall angepasst.

    Informationsbroschüre mit Schul-und Hausordnung und dem Beiblatt "Kenntnisnahme" (Unterschrift)
    für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Erziehungsberechtigte und Ausbildungsbetriebe.

    Inhalte der Informationsbroschüre

    Seite 1Vorwort
    Seite 2Leitbild
    Seite 4Schulordnung / Hausordnung
    Seite 10Benutzerordnung für die EDV-/Interneträume
    Seite 13Datenerfassung in Schulen

    Informationen für Berufsschüler/innen

    Seite 16Erwerb des Hauptschulabschlusses
    Seite 16Erwerb des "Mittleren Abschlusses"
    Seite 17Erwerb der Fachhochschulreife
    Seite 19Fremdsprachenzertifizierung

    Allgemeine Informationen

    Seite 21Schülerticket Hessen/Fahrtkostenerstattung
    Seite 22Schulsekretariat
    Seite 23Studienfahrten
    Seite 24Schulsozialarbeit
    Seite 25Gebührenordnung

    Nachweis über die Masernimpfung

    Seite 26Erläuterungen und Hinweise

    Mitteilungspflichten nach Infektionsschutzgesetz

    Seite 27Erläuterungen und Hinweise

    Office 365 Pro Plus für Schülerinnen und Schüler

    Die Beruflichen Schulen Korbach haben einen Rahmenvertrag mit Microsoft (MS) abgeschlossen und kann somit über die gesamte Produktpalette von MS verfügen. Über den vorgenannten Vertrag besteht auch die Möglichkeit, das volle MS Office 365 ProPlus Paket den Schülerinnen und Schülern und Studierenden jeweils für ein Jahr kostenlos für nicht-kommerzielle Zwecke zur Verfügung zu stellen. Auch im Schuljahr 2023/2024 besteht das Angebot, das MS Office 365 ProPlus Paket abzurufen.
    Dieses beinhaltet folgende Leistungen:

    • Office-Programme: Word, Excel, PowerPoint, Publisher (nur PC), Access (nur PC)
    • immer automatisch die aktuelle Programm-Version im vollen Umfang
    • Möglichkeit der lokalen Installation auf maximal 15 Geräten (fünf PCs/MACs, fünf Tablets, fünf Smartphones).

    Die Betreuung und der Support werden jedoch nicht von der Schule übernommen. Wir freuen uns, dass wir mit der co.Tec GmbH einen Partner gefunden haben, die den kompletten Endkunden-Support für Sie übernehmen wird. Gegen ein Entgelt von 12,90 EUR inkl. MwSt. pro Jahr übernimmt das Unternehmen folgende Leistungen:

    • Übernahme des kompletten Endkunden-Supports, u. a. bei Installationsfragen auf Endgeräten, Hilfe und Hinweise zu den unterschiedlichen Betriebssystemen.
      Support-Kontakt:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    • Datenschutz-Service: MS erhält keine personenbezogenen Daten, da das Unternehmen mit einem Zwei-Portal-System arbeitet. Die Nutzung der Lizenz (Anmeldung über den „Kaufberechtigungscode“ beim Unternehmen) und das Erstellen des MS Office 365 ProPlus Kontos werden strikt voneinander getrennt. Die verwendeten Server des Unternehmens liegen in der EU und entsprechen somit dem EU-Datenschutz.
    • Erstellung eines anonymisierten MS Benutzerkontos.

    Die Registrierung bei der co.Tec GmbH erfolgt über:

    https://officefuerbildung.cotec.de/shopware.php?sViewport=register&sValidation=SH

    Den Kaufberechtigungscode finden Sie in der Schule am "Schwarzen Brett" oder Sie erfragen ihn beim Klassenlehrer oder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. (Bitte Klassenbezeichnung und Klassenlehrer nennen)

    Im weiteren Verlauf der Registrierung werden die Schulzugehörigkeit geprüft sowie die persönlichen Daten und die Zahlungsart (z. B. PayPal, Kreditkarte etc.) abgefragt. Auch hier steht die co.Tec GmbH bei allen Fragen zur Registrierung gerne zur Verfügung. Wir möchten Sie an dieser Stelle da-rauf hinweisen, dass dieses Angebot ausschließlich für Schülerinnen und Schüler und Studierende unserer Schule besteht und bei Missbrauch der jeweilige Zugang sofort gesperrt werden kann.

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